Vertragsnaturschutz
(2) Für wirtschaftlich Nutzbare Grundflächen in der Naturzone sind vom Biosphärenparkfonds im Wege des Vertragsnaturschutzes auf der Basis von Richtlinien für die Erschwernisse in der Bewirtschaftung und für Ertragsminderungen, die sich den Schutzbestimmungen allgemein ergeben, wiederkehrende Leistungen zu gewähren.